Wohin mit der Asche?

Werfen Sie die heiße Asche niemals direkt in die Mülltonne! Die Asche sollte zunächst vorsichtig in einen feuerfesten Metallbehälter gefüllt werden, bis sie komplett erkaltet ist. Achten Sie darauf, dass auch der Metallbehälter auf einem feuerfesten Untergrund (z. B. Fliesen, Stein) steht, damit dieser durch eventuelle Resthitze nicht beschädigt wird. Wenn die Asche kalt und […]

Entsprechen Festbrennstoff-Feuerstätten dem Umweltschutz?

Achten Sie beim Erwerb der Feuerstätte darauf, dass diese mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet ist. Das Zeichen sagt aus, dass die Feuerstätte den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Durch die richtige Handhabung und die Verwendung hochqualitativer Brennstoffe tragen Sie selbst entscheidend dazu bei, die Umwelt zu schonen. Die über den Brennstoff-Fachhandel angebotenen Brennstoffe entsprechen der Kleinfeuerungsanlagenverordnung und erfüllen […]

Woran erkenne ich den Hersteller eines Braunkohlenbriketts?

Braunkohlenbriketts aus dem Lausitzer Revier werden unter dem Markennamen “REKORD” verkauft und Braunkohlenbriketts aus dem rheinischen Revier unter dem Markennamen “UNION”. Die Braunkohlenbriketts der verschiedenen Reviere sind mit ihren Markennamen gekennzeichnet.

Gibt es Einschränkungen für die Verwendung bestimmter Brennstoffe?

Manche Kommunen versuchen den Einsatz bestimmter Brennstoffe zu unterbinden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Schornsteinfeger. Bei Problemen bekommen Sie Hilfe durch die Festbrennstoffbeauftragten des Deutschen Braunkohlen-Industrie-Vereins (DEBRIV) und des Bundesverbandes mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. (UNITI).

Welche Anforderungen gelten für bestehende Feuerstätten?

1. Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen, Kamineinsätze oder Werkstattöfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, müssen folgende Emissionsgrenzwerte einhalten.­ Kohlenmonoxid (CO): 4,00 g/m3 Staub: 0,15 g/m3 ­ Der Nachweis muss durch die Vorlage einer Prüfbescheinigung des Herstellers oder über den Schornsteinfeger durch eine Messung vor Ort erfolgen. Kann bis zum 31.12.2013 kein Nachweis über die […]

Ich möchte eine neue Festbrennstoff-Feuerstätte, was muss ich beachten?

Die Hersteller von modernen Festbrennstoff-Feuerstätten bieten eine große Auswahl an die verschiedenen Verwendungszwecke. Es ist zu prüfen: – Wollen Sie ein Hauptheizgerät oder ein Zweitheizgerät (z. B. einen Kamin); steht für Sie also der Nutzen oder das Erlebnis des offenen Feuers im Vordergrund? – Welche Heizleistung ist gefordert? – Welchen Brennstoff wollen Sie einsetzen?

Welche Anforderungen gelten für neue Feuerstätten?

1. Einzelraumfeuerstätten, die neu installiert werden, haben je nach Art folgende Anforderungen bei der Typenprüfung zu erfüllen:­­­­ Stufe 1: Errichtung ab dem 22.03.2010 CO (g/m3) Staub (g/m3) Wirkungsgrad 2,0 … 3,5* 0,075 70 … 80* ­­­ Stufe 2: Errichtung ab dem 31.12.2014 CO (g/m3) Staub (g/m3) Wirkungsgrad 1,25 … 1,5* 0,04 70 … 80* ­ […]

Ich möchte zum ersten Mal mit Braunkohlenbriketts heizen – was ist bei der Anwendung zu beachten?

Der Einsatz ist nur in entsprechend geprüften und vom Heizgerätehersteller in der Bedienungsanleitung für Braunkohlenbriketts freigegebenen Feuerstätten erlaubt (bitte Heizgeräte-Bedienungsanleitung aufmerksam lesen und im Zweifel an den Gerätehersteller wenden). Feuer anzünden: Legen Sie geeignete Feueranzünder, eine ausreichende Menge Anzündholz und ein paar Braunkohlenbriketts auf den sauberen Rost. Bringen Sie die Luftregler/-schieber in Anzündstellung bzw. öffnen […]

Welche Briketts der Marke ”REKORD” sind zurzeit im Handel im Angebot?

Aktuell können Sie folgende Braunkohlenbriketts der Marke “REKORD” beim Brennstoff-Fachhandel kaufen: ­­­­­1. Lose Ware Ganzstein G156 Halbstein H105 Viertelstein V52 ­ 2. Abgepackte Ware­ ­Folienpack 10 kg   Papiertüte 10 kg Bündelbrikett 25 kg Papiersack Halbsteine 25 kg ­

In welchen Geräten dürfen Braunkohlenbriketts verfeuert werden?

Der Einsatz von Braunkohlenbriketts ist nur in entsprechend geprüften und vom Heizgerätehersteller in der Bedienungsanleitung für Braunkohlenbriketts freigegebenen Feuerstätten erlaubt. Generell gilt: Braunkohlenbriketts dürfen nur in Heizgeräten mit geschlossenem Feuerraum eingesetzt werden, bei denen ein Rost mit Aschekasten vorhanden ist. Lesen Sie die Heizgeräte-Bedienungsanleitung aufmerksam durch und wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Gerätehersteller.