Die Wärmeerzeugung durch Verbrennung im Heizkessel läuft nicht ohne energetische Verluste ab. Neben dem Auskühlverlust über die Kesseloberfläche gehört der nur während der Brennerlaufzeiten auftretende Abgasverlust zu den beiden energetischen Verlustarten des
Heizkessels. Der Abgasverlust wird vom Bezirksschornsteinfegermeister mit der jährlich stattfindenden Emissionsmessung kontrolliert und fließt in die Bestimmung des Wirkungsgrades des Heizkessels ein.

Die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) legt für die verschiedenen Kesselgrößen und Installationszeitpunkte maximale Grenzwerte fest, z. B. 12% für Heizkessel mit 4 bis 25 kW Leistung, die ab dem 01.10.1988 errichtet wurden. Ab 01.11.1998 gilt für Heizkessel derselben Leistung ein Grenzwert von 11%. Moderne Heizkessel weisen selten Abgasverluste von mehr als 7 bis 8% auf.