Viele Händler unserer Brennstoffbörse akzeptieren den Zuschlagsbeschluss bzw. ein Schreiben vom Amtsgericht für die Bestellung. Das Amtsgericht sollte bestätigen, das der Flüssiggas-Tank in der Insolvenzmasse mit enthalten war. Bitte prüfen Sie, ob der Tank über eine gültige innere und äußere Prüfung verfügt. Wenn nicht, können die Prüfungen von unseren Händlern mit übernommen werden. Schreiben Sie bei Ihrer Bestellung von Flüssiggas bitte alle Hinweise und Fragen in das Bemerkungsfeld im Bestellschritt 3 (ganz unten).
Sollte ein Händler die Befüllung des Tankes ablehnen, so kann die Bestellung wieder storniert werden.
Sie haben noch Fragen zu Ihrer Bestellung oder zum Eigentumsnachweis? Gern können Sie uns auch telefonisch unter 0345-213 898 90 kontaktieren.