Moderne Öllageranlagen sind weitgehend wartungsfrei. Dennoch ist es ratsam, sie regelmäßig durch einen Fachbetrieb inspizieren zu lassen. Je nach Bundesland muss dieser Fachbetrieb auch die Anforderungen nach § 3 der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen” (Übergangsverordnung) vom 31.3.2010 erfüllen. Ab welchem Lagervolumen in den einzelnen Bundesländern die Fachbetriebspflicht erforderlich ist, kann der Übersicht “Prüfpflichten für Öllageranlagen nach VAwS” entnommen werden. Eine fachgerechte Tankinspektion gibt Aufschluss über die Betriebsbeschaffenheit der Öllageranlage und ggf. erforderliche Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.