Das “Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz” (EEWärmeG) trat am 01.01.2009 in Kraft und regelt, dass Biomasse (Holzpellets, Holzschnitzel oder Scheitholz) mindestens 50% des Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes übernehmen muss.

Die Bundesregierung hatte zuvor hohe Klimaschutzziele definiert, die mit dem EEWärmeG realisiert werden sollen.