Für Altbauten und Energieausweise gelten seit dem 01.05.2014 neue Regeln, Neubauten müssen erst ab 2016 höhere energetische Anforderungen erfüllen

Für die Energieeffizienz von Gebäuden gelten seit dem 01.05.2014 neue Vorgaben. Geregelt sind sie in der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Unter anderem wurden auch die Ansprüche an den Energieausweis überarbeitet, der noch mehr Transparenz bringen soll.

Altbauten

Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 ersetzt werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind laut EnEV 2014 von der Austauschpflicht ausgenommen.

Außerdem müssen Gebäude ordnungsgemäß gedämmt sein. Bis Ende 2015 muss die Dämmung der Decke im Obergeschoss nachgerüstet werden, wenn die Anforderungen noch nicht erfüllt sind.

Energieausweis und neue Energieeffizienzklassen

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet seit 01.05.2014 alle Immobilienanbieter, den energetischen Standard auszuweisen. Das gilt sogar schon in den Anzeigen für Kauf- oder Mietangebote.

Wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch beim neuen Energieausweis eine Farbskala. Sie erklärt den Energiebedarf in kWh:

grün = Effizienzhaus, Neubaustandard
gelb = durchschnittlicher Standard
rot = nicht wesentlich modernisiert

Neu sind die Energieeffizienzklassen (A+ bis H), denen die energetischen Kennwerte zugeordnet werden. Klasse A+ steht für einen niedrigen Energiebedarf / -verbrauch, Klasse H für einen hohen Energiebedarf / -verbrauch. Bereits ausgestellte Ausweise sind weiterhin gültig, die Neuregelung gilt nur für neuausgestellte Ausweise.

Es wird zwischen 2 Arten von Energieausweisen unterschieden:

Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Bildquelle: EnEV 2014

Der Energieausweis wird immer für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Den Energieausweis bekommen Sie bei einem speziell ausgebildeten Fachmann. Am besten wenden Sie sich an einen Heizungsbauer oder die regionale Handwerkskammer.

Kriterien für das Erstellen eines Energieausweises: