Als Bioheizöle werden Mischungen aus mineralölstämmigem, schwefelarmem Heizöl und einer nachwachsenden, flüssigen Biokomponente bezeichnet. Die derzeit in der Praxis eingesetzte Biokomponente ist Fettsäuremethylester – auch FAME oder Biodiesel genannt. FAME hat ähnliche chemisch-physikalische Eigenschaften wie klassisches Heizöl EL.

Bereits heute werden solche Bioheizöle von verschiedenen Heizölhändlern angeboten. Der Volumenanteil der Biokomponente kann dabei variieren. Beim Einsatz von Bioheizölen sind die folgenden Aspekte zu beachten:

  • Grundsätzlich gilt, dass kathodische Innenkorrosionsschutzsysteme und nicht aushärtende Beschichtungen nicht bioheizöltauglich sind. Diese Tankkorrosionsschutzmaßnahmen würden von Bioheizölen angegriffen bzw. gelöst werden. In der Folge könnte es zum Beispiel zu Pumpenblockaden kommen.
  • Von diesen Ausnahmen abgesehen sind Bioheizöle mit einem FAME-Anteil von max. 5% sowohl in Neu- als auch in Bestandsanlagen einsetzbar. Dies bezieht sich auf die gesamte Ölanlage und schließt somit den Öltank, die Ölleitung und das Ölgerät inkl. aller Komponenten ein.
  • Bei Einsatz von Bioheizölen mit höheren FAME-Anteilen als 5% können besondere Maßnahmen an der Ölanlage erforderlich werden. Während neue Ölanlagen direkt für einen Bioheizöleinsatz (zum Beispiel mit 10% FAME) ausgelegt und gebaut werden können, sind beim Einsatz in bestehenden Ölanlagen ggf. weitere Maßnahmen erforderlich. Diese sind entsprechend der folgenden Grafik gegliedert. Sie beziehen sich auf ein Heizöl mit einem FAME-Anteil von mind. 10%.
  • Zur Lieferung und Lagerung von Bioheizöl mit mind. 10% FAME in bestehende Tankanlagen und deren allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
    Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist erforderlich für das Inverkehrbringen und Verwenden von Lagerbehältern. Die befristete Gültigkeit der abZ macht deutlich, dass diese auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens abstellt. Eine rückwirkende Erweiterung der abZ ist nicht möglich. Daher wurde in einer dreijährigen Untersuchung der Mineralölwirtschaft der Nachweis erbracht, dass Öltanks aus Stahl, Polyethylen (PE), Polyamid (PA) und glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) auch für Bioheizöl mit einem FAME-Gehalt von bis zu 20% als geeignet erachtet werden können. Diese und noch weitere laufenden Untersuchungen sind auch die Basis für die hier zusammengefassten Empfehlungen und praktischen Tipps für Handwerk und Handel.

Zu A – Öltank mit Armaturen/Einsatz von Bioheizöl mit mind. 10% FAME

Füllleitung, Lüftungsleitung, Grenzwertgeber, Füllstandsanzeige:

Es werden keine Anwendungseinschränkungen erwartet, die Komponenten bzw. Werkstoffe sind geeignet.

Öltank aus PE, PA oder GFK (Polyethylen, Polyamid, glasfaserverstärkter Kunststoff):

Es werden keine Anwendungseinschränkungen erwartet, die Werkstoffe sind geeignet.

Bei Neuanlagen ist bevorzugt darauf zu achten, dass die Zulassung des Tanks die Lagerung von Heizöl mit Biobestandteilen zulässt. Dies gilt insbesondere wenn die Zulassung für

  • Dieselkraftstoffe nach DIN EN 14214 (Biodiesel) oder
  • Gemischen aus Dieselkraftstoff mit 20 % Biodiesel erteilt wurde.

Öltank aus Stahl:

Einwandige oder doppelwandige Stahltanks sind geeignet.

Das gilt auch für eine Leckschutzauskleidung oder Innenhülle aus PVC (Polyvinylchlorid).

Eine Innenbeschichtung (Korrosionsschutz) aus Epoxidharz ist ebenfalls geeignet.

Eine Innenbeschichtung aus Polyurethan dagegen ist nicht geeignet; es kann zum Quellen und Ablösen kommen.

Als Korrosionsschutzmaßnahme eingesetzte Innenkorrosionsschutzsysteme (IKS-Systeme) sind wegen der eingesetzten wässrigen Elektrolytlösung nicht geeignet; es
kommt zum Austrag des wässrigen Mediums und in deren Folge zum Beispiel zu Pumpenblockaden. Dieses Schutzsystem muss vor Einsatz eines Bioheizöls entfernt werden.

Das gleiche gilt für eine als Korrosionsschutzmaßnahme eingesetzte nicht aushärtende Beschichtung. Diese ist nicht geeignet; es kommt zum Austrag der wässrigen Komponente und in der Folge zum Beispiel zu Pumpenblockaden. Dieses System muss vor Einsatz eines Bioheizöls entfernt werden.

Tankarmaturen:

Dichtungen aus NBR (Nitril-Butadien-Kautschuk) und Saugschläuche aus dem gleichen Werkstoff sind mit Einschränkungen geeignet. Sie können ggf. quellen. Dies kann zu einer Betriebsstörung, nicht jedoch zu einer Leckage führen. Ggf. sind diese Komponenten daher gegen geeignete Dichtungen und Saugschläuche des Herstellers auszutauschen.

Zu B – Ölleitung/Einsatz von Bioheizöl mit mind. 10% FAME

Ölleitungsinstallation:

Um eine unnötige Brennstoffbeanspruchung des Heizöls durch Umpumpen und Zurückführen in den Tank zu vermeiden, wird die Umrüstung der Anlage auf das Einstrangsystem empfohlen.

Ölleitungsmaterialien:

Leitungen aus Edelstahl sind geeignet; sie sind bei Neuinstallationen oder Umrüstung bevorzugt einzusetzen.

Zugelassene Kunststoffleitungen sind ebenfalls geeignet; sie sind bei Neuinstallation oder Umrüstung bevorzugt einzusetzen.

Leitungen aus Kupfer sollten nur im Einstrangsystem eingesetzt werden (s. o.).

Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern:

Membrane oder Dichtungen des Anti-Heber-Ventils aus NBR sind nicht geeignet, da dieser Werkstoff quellen kann und die Funktion somit eingeschränkt sein könnte. Das Ventil ist gegen eine geeignete Sicherheitseinrichtung mit Metall- oder FKM-Membran auszutauschen.

Zu C – Ölgerät mit Komponenten/Einsatz von Bioheizöl mit mind. 10% FAME

Absperr-, Entlüftungseinrichtung, Vorfilter:

Die eingesetzten Komponenten sind geeignet.

Brennerschläuche aus NBR:

Diese Brennerschläuche sind nicht geeignet, da sie quellen können. Sie sind gegen geeignete Brennerschläuche auszutauschen.

Ölbrennerpumpe:

Wegen der üblicherweise eingebauten Dichtungen aus NBR, die quellen können, sind die Ölbrennerpumpen gegen für einen FAME-Anteil von mind. 10% geeignete
Pumpen auszutauschen.

Ob ein Gerät oder eine eingebaute Komponente für den Betrieb mit Bioheizöl geeignet ist, kann bei den jeweiligen Herstellern erfragt werden. Eine Übersicht über die Eignung vieler Geräte und Komponenten ist den in der Anlage beigefügten Listen aus dem Brennstoffspiegel (Ausgaben 11/2009, 03/2010 und 05/2010) zu entnehmen.

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