Miettanks haben oft den Nachteil, dass Sie den Tank nur vom Vermieter befüllen lassen dürfen. Selbst wenn Sie einen günstigeren Flüssiggashändler finden, sind Sie an Ihren Vermieter gebunden. Manchmal sind Fremdbefüllungen zwar erlaubt, dann brauchen Sie aber vorher eine Erlaubnis vom Vermieter, dass der Tank von einem anderen Lieferanten befüllt werden darf. Einige Vermieter formulieren in den Mietvertragsunterlagen, dass die Fremdbefüllung “bei einer Abweichung um 10 %” o. ä. erlaubt ist, Einwilligung des Vermieters vorausgesetzt.

 

Bei gekauften Tanks entscheiden ganz allein Sie, von welchem Lieferanten Sie Ihr Gas beziehen.