Welche Anforderungen gelten für bestehende Feuerstätten?

1. Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen, Kamineinsätze oder Werkstattöfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, müssen folgende Emissionsgrenzwerte einhalten.­ Kohlenmonoxid (CO): 4,00 g/m3 Staub: 0,15 g/m3 ­ Der Nachweis muss durch die Vorlage einer Prüfbescheinigung des Herstellers oder über den Schornsteinfeger durch eine Messung vor Ort erfolgen. Kann bis zum 31.12.2013 kein Nachweis über die […]

Ich möchte eine neue Festbrennstoff-Feuerstätte, was muss ich beachten?

Die Hersteller von modernen Festbrennstoff-Feuerstätten bieten eine große Auswahl an die verschiedenen Verwendungszwecke. Es ist zu prüfen: – Wollen Sie ein Hauptheizgerät oder ein Zweitheizgerät (z. B. einen Kamin); steht für Sie also der Nutzen oder das Erlebnis des offenen Feuers im Vordergrund? – Welche Heizleistung ist gefordert? – Welchen Brennstoff wollen Sie einsetzen?

Welche Anforderungen gelten für neue Feuerstätten?

1. Einzelraumfeuerstätten, die neu installiert werden, haben je nach Art folgende Anforderungen bei der Typenprüfung zu erfüllen:­­­­ Stufe 1: Errichtung ab dem 22.03.2010 CO (g/m3) Staub (g/m3) Wirkungsgrad 2,0 … 3,5* 0,075 70 … 80* ­­­ Stufe 2: Errichtung ab dem 31.12.2014 CO (g/m3) Staub (g/m3) Wirkungsgrad 1,25 … 1,5* 0,04 70 … 80* ­ […]